Informationen für zukünftige Kindertagespflegepersonen - Tageselternverein Main-Tauber-Kreis e.V.

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Informationen für zukünftige Kindertagespflegepersonen
Voraussetzung

zukünftige Tagespflegepersonen bringen mit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Zuverlässigkeit
  • Flexibilität
  • Einfühlungsvermögen
  • Belastbarkeit
  • Freude am Umgang mit Kindern
  • Bereitschaft zu Qualifizierung und Weiterbildung

Formale Erfordernisse für die Tätigkeit
  • polizeiliches Führungszeugnis - auch von (Ehe-) PartnerIn
  • ärztliche Bescheinigung - auch von (Ehe-) PartnerIn
  • Erste Hilfe am Kind - Grundkurs
  • Mindestens Hauptschulabschluss
  • deutsche Sprachkenntnisse (vergl. B2)


Qualifizierung und Fortbildung

Die Qualifizierung zur Tagespflegeperson ist in die Kurse I und II unterteilt und umfasst ab 2021 300 Unterrichtseinheiten (für pädagogische Fachkräfte 50 UE).
  • tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung mit 50 Unterrichtseinheiten (Kurs I)
  • Nach Kurs I kann die Tätigkeit aufgenommen werden, sofern eine Pflegeerlaubnis durch das örtliche Jugendamt erteilt wird.
  • tätigkeitsbegleitende Qualifizierung (Kurs II) mit insgesamt 250 Unterrichtseinheiten (Innerhalb von ca. 1 ½ Jahren).
  • Für Pädagogische Fachkräfte (z.B. Erzieherinnen, Erzieher, Kinderpfleger) verkürzt sich die Qualifizierung auf 50 Unterrichtseinheiten.
  • Neben der Zusammenarbeit mit Eltern stehen die sozialversicherungsrechtlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Kindertagespflege, wie auch die Rechte und Pflichten von Tageseltern auf dem Programm. Die Grundqualifizierung wird mit der Erstellung einer pädagogischen Konzeption und einem Kolloquium abgeschlossen.
Im Qualifizierungskurs lernen Tagesmütter/ Tagesväter unter anderem die kindlichen Entwicklungsphasen kennen, bekommen Anregungen zur Umsetzung des Förderungsauftrags in der Kindertagespflege, werden für den Umgang mit Konflikten geschult und für die Ernährung und Gesundheitsvorsorge von Kindern fit gemacht. Auch die Themen Kinderrechte/Kinderschutz, Inklusion und Businessplan sind in der Qualifizierung mit integriert.
  • Zusätzlich bilden sich Tagesmütter/ Tagesväter jährlich mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten verpflichtend fort
  • Alle zwei Jahre muss eine Auffrischung „Erste-Hilfe am Kind“ erfolgen
  • Innerhalb von 5 Jahren müssen 20 UE Fortbildungen im Bereich Kinderschutz nachgewiesen werden


Betreuungsformen

In der Regel sind Tagesmütter/Tagesväter auf selbstständiger Basis tätig.
  • Im Haushalt der Tagesmutter/des Tagesvater
Tagesmütter/-väter betreuen bis zu fünf Tageskinder im Alter von 0-14 Jahren im eigenen Haushalt.
  • Kindertagespflege im Haushalt der Elter
Tagesmütter/-väter betreuen bis zu fünf Tageskinder im Alter von 0-14 Jahren im Haushalt der Eltern
  • Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen und Großtagespflege
Tagesmütter/-väter betreuen z.B. in angemieteten Räumlichkeiten, welche ausschließlich für die Kindertagespflege genutzt werden. Schließen sich mindestens zwei Tagesmütter/Tagesväter zusammen, können sie bis zu sieben Kinder zeitgleich betreuen. Hat mindestens eine Tagespflegeperson eine staatlich anerkannte pädagogische Ausbildung (z. B. als Erzieherin), können neun Kinder zeitgleich und bis zu zwölf Kinder bei zeitlicher Aufteilung der Plätze betreut werden (Großtagespflege).


Steuern und Versicherungen

Selbstständige Tagesmütter/Tagesväter sind steuerpflichtig, führen ihre Steuern selbst ab und müssen sich je nach Einkünften selbst versichern.
Zu beiden Themen werden Sie in einem Persönlichen Gespräch ausführlich beraten.


Vertrag und Verdienst

In der Kindertagespflege besteht immer ein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen den Eltern und der Tagesmutter/dem Tagesvater.
Die Bezahlung der Tagesmütter/Tagesväter erfolgt in den meisten Fällen über das zuständige Jugendamt. Aktuell erhält eine Tagespflegeperson einen Betrag von 6,50 € pro Kind und Betreuungsstunde, wenn die Eltern für die Betreuung in der Kindertagespflege eine öffentliche Förderung beim Jugendamt beantragt haben. Die Eltern entrichten eine Gebühr an das Jugendamt.
In einigen Fällen kommen private Zuzahlungen der Eltern an die Tagesmutter/den Tagesvater dazu, z. B. für Essen, Windeln usw.
Bei selbst zahlenden Eltern kann die Tagespflegeperson auch mit den Eltern individuell einen Betreuungsstundensatz vereinbaren. Mindestens jedoch 7,50€ pro Betreuungsstunde.


Pflegeerlaubnis

Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt, während des Tages, gegen Bezahlung, länger als 3 Monate und wöchentlich mehr als 15 Stunden betreuen, benötigen seit 01.10.2005 eine Tagespflegeerlaubnis vom Jugendamt. Wer Kinder ohne diese notwendige Erlaubnis betreut, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 500 € belegt werden.

Der Tageselternverein schlägt die Tagespflegeperson als geeignet dem Jugendamt vor (Abprüfen der Kriterien zur Geeignetheit und der aktuellen Tagespflegeverhältnisse zusammen mit der Tagespflegeperson). Die Ausstellung der Pflegeerlaubnis ist Hoheitsaufgabe des Jugendamtes.


In 6 Schritten zur Tätigkeit

  1. Kontaktaufnahme mit dem Tageselternverein Main-Tauber-Kreis e.V.
  2. Erstgespräch: Informationen und Beratung, Einschätzung der Eignung vor der Aufnahme in den Qualifizierungskurs
  3. Anmeldung zum Qualifizierungskurs und Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder
  4. Hausbesuch im Rahmen der persönlichen Eignungsfeststellung durch eine Mitarbeiterin des Tageselternvereins
  5. Vorlage von  Nachweisen (Qualifizierungskurs, Erste-Hilfe-Kurs, Eignung, Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung)
  6. Nach den ersten 50 Unterrichtseinheiten des Qualifizierungskurses Beantragung und Ausstellung einer Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege

→ Beginn der Tätigkeit möglich!
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