Informationen für zukünftige Eltern - Tageselternverein Main-Tauber-Kreis e.V.

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Informationen für zukünftige Eltern
Betreuungsformen

Im Haushalt der Tagesmutter/des Tagesvaters

In der Regel sind Tagesmütter/-väter auf selbstständiger Basis tätig und betreuen bis zu fünf Tageskinder im Alter von 0-14 Jahren im eigenen Haushalt.

Kindertagespflege im Haushalt  der Eltern
Tagesmütter/-väter betreuen bis zu fünf Tageskinder im Alter von 0-14 Jahren im Haushalt der Eltern.

Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen und Großtagespflege
Tagesmütter/-väter betreuen z.B. in angemieteten Räumlichkeiten, welche ausschließlich für die Kindertagespflege genutzt werden. Schließen sich mindestens zwei Tagesmütter/Tagesväter zusammen, können sie bis zu sieben Kinder zeitgleich betreuen. Hat mindestens eine Tagespflegeperson eine staatlich anerkannte pädagogische Ausbildung (z. B. als Erzieherin), können neun Kinder zeitgleich und bis zu zwölf Kinder bei zeitlicher Aufteilung der Plätze betreut werden (Großtagespflege).


Betreuungszeiten

Die Betreuungszeiten richten sich nach Ihrem persönlichen Bedarf, der in der Regel im engen Zusammenhang mit den Arbeitszeiten beider Eltern steht.
Auch Randzeitenbetreuung (vor/nach Öffnungszeiten von Kindergarten oder Schule; Schichtarbeit; Wochenende) sind möglich.


Betreuungskosten
A. Finanzierung über das Jugendamt/ Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH)

Die Bezahlung der Tagesmütter/Tagesväter erfolgt über das zuständige Jugendamt, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Eltern entrichten ihren Kostenbeitrag, der in der Regel vergleichbar mit dem einer Kita ist, direkt an das Jugendamt. Die Kosten basieren auf einer laufenden Geldleistung pro Kind pro Stunde von 6,50 Euro für Kinder bis drei Jahre und werden vom Jugendamt übernommen. In einigen Fällen kommen private Zuzahlungen der Eltern an die Tagesmutter/den Tagesvater dazu, z. B. für Essen, Windeln usw.


Kostenbeteiligung der Eltern
  • Von den abgebenden Eltern wird ab dem 01.01.2023 ein gleichbleibender Kostenbeitrag (Monatspauschale) erhoben. Der Kostenbeitrag der Eltern beläuft sich je Betreuungsstunde des Kindes durch die Tagespflegeperson auf:

Familien mit 1 Kind unter 18 Jahren 2,36 € je Betreuungsstunde
Familien mit 2 Kindern unter 18 Jahren 1,78 € je Betreuungsstunde
Familien mit 3 Kindern unter 18 Jahren 1,15 € je Betreuungsstunde
Familien mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 0,46 € je Betreuungsstunde

  • Sind die Eltern bereit, mit der Antragstellung Auskunft über Ihr Einkommen zu erteilen, wird auf die Forderung eines Kostenbeitrags verzichtet, wenn ihr bereinigtes Familieneinkommen 2.260,00 € bei 2 Personen unterschreitet (ab der dritten Person erhöht sich diese Einkommensgrenze um 502,-€ je weitere Person.

  • Sind die Eltern bereit, mit der Antragstellung Auskunft über Ihr Einkommen zu erteilen, wird auf die Forderung eines Kostenbeitrags verzichtet, wenn ihr bereinigtes Familieneinkommen 2.005,00€ unterschreitet (ab der dritten Person werden Freibeträge abgezogen).

  • Bedarfsnachweis: Für Kinder ab 3 Jahre ist ein Bedarfsnachweis erforderlich. Ohne Bedarfsnachweis haben Kinder von 1-3 Jahren Anspruch auf Betreuung in der Kindertagespflege (bis max. 30 Stunden/Woche).

  • Eingewöhnungsphase: Darüber hinaus kann auch eine Eingewöhnungszeit im Umfang von bis zu 24 Stunden für Kinder von 0-6 Jahren und bis zu max. 12 Stunden für Kinder über 6 Jahren bei der Tagespflegeperson finanziert werden.


B. Finanzierung privat durch die Eltern

Die Eltern finanzieren die Tagespflege ohne Beteiligung des Jugendamts. Eine Beteiligung der Eltern an den Sozialversicherungsbeiträgen der Tagespflegeperson ist Verhandlungssache, sofern das JA die Erstattung der hälftigen Beiträge ablehnt.

In 6 Schritten zur Tagesmutter
  1. Kontaktaufnahme mit dem Tageselternverein Main-Tauber-Kreis
  2. Erstgespräch: Information und Beratung, Antragstellung auf öffentliche Förderung beim Jugendamt
  3. Passgenaue Vermittlung einer Tagesmutter/eines Tagesvaters
  4. Kennen lernen: Kind, Eltern und Tagesmutter/Tagesvater
  5. Abschluss Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Tagesmutter/Tagesvater
  6. Eingewöhnungszeit

→ Beginn der Betreuung!
                                                                                                                          
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